Mühlentechnik

Die Umkircher Mühle ist eine Wassermühle, die seit ihrem Umbau im Jahre 1923 nicht mehr von einem Mühlrad sondern von einer Wasserturbine angetriben wurde, weil die vorhandene Wasserkraft mit dem zuvor vorhandenen unterschlächtige Wasserrad nicht genügend Energie erzeugte, um die ganze Mühle anzutreiben.
Da der ebenfalls 1923 eingebaute Elektromotor laut Typenschild 10 PS erzeugt, müssen wir davon ausgehen, dass die Wasserturbine etwas die gleiche Leistung brachte, das Wasserrad aber höchstens die Hälfte.
Die Wasserturbine ist heute nicht mehr in Betrieb und kann aufgrund der gesetzlichen Vorgaben mit wirtschaftlich vertretbaren Mitteln auch nicht wieder eingesetzt werden. Die Mühle wird deshalb mit dem Elektromotor etrieben, der durch eine zweifache Untersetzung an die Geschwindigkeit des Turbinenantriebes angepasst wird.

Vor der Modernisierung hatte die Umkircher Mühle zwei Setinmahlgänge, die schon seit dem Bau der Mühle (1750) nachgewiesen sind. Die ursprünglich zu den Steinmahlgängen gehörenden Teile wie (Beutel-) Sichter, Mehlkasten u.s.w. wurden mit dem Umbau nicht mehr benötigt. Ihre räumliche Anordnung ist nicht durch Pläne nachgewiesen, ihr Verbleib ist ungewiss, voraussichtlich wurden sie einfach verschrottet. Relativ sicher ist aber, dass die beiden Steinmahlgänge an ihrem ursprünglichen Platz erhalten geblieben sind und dass die neuen Einrichtungen entsprechend den räumlichen Verhältnissen dazu gebaut wurden.

Durch den totalen Umbau ist 1923 eine moderne Kundenmühle entstanden, mit der etwa 3 Tonnen Mehl, Dunst (grobes Mehl) oder Gries pro Tag erzeugt werden konnten. Der Transport von Getreide und Mahlprodukten innerhalb der Mühle wurde vertikal mit Elevatoren (Becherwerken) und horizontal mit Förderschnecken bewerkstelligt. Die gefüllten Mehlsäcke mussten allerdings mit Muskelkraft in das Erdgeschoss hinunter gebracht werden.
Vor dem ersten Mahlgang (Schroten) wurde das Korn gereinigt und geschält. Da nur der Mehlkern des Kornes ohne Schale (oder mit geringem Schalenanteil) vermahlen wurde, konnte die Mühle – den Anforderungen des damaligen Marktes entsprechend – weißes Mehl produzieren, während mit den beiden vorher allein vorhandenen Mahlgängen „nur“ das dunkle Vollkornmehl erzeugt werden konnte.

Da die Mühle in der Zeit nach dem Umbau von 1923 nicht mehr modernisiert wurde, stellt die heute wieder voll betriebsfähige Mühle ein seltenes technisches Denkmal dar. Sie wurde deshalb auch unter Denkmalschutz gestellt.

Der erste Anstoß zum Erhalt der Umkircher Schlossmühle kam 1981 vom Landesdenkmalamt Freiburg. Am 20.10.1984 wurde die Mühle vom Landesdenkmalamt in die Liste der Kulturdenkmäler aufgenommen. In der Begründung heißt es unter anderem:

„Die Umkircher Bann- und Zwangmühle ist mit ihrer langen Geschichte von großer Ortsgeschichtlicher Bedeutung. MIt seiner weitgehen erhaltenen Konstruktion ist das Gebäude ein aussagekräftiges Zeugnis der historischen Hauslandschaft der Gegend.
Durch die mühlentechnische Einrichtung kommt dem Anwesen auch technikgeschichtliche Bedeutung zu. Das Gebäude ist ein Kulturdenkmal aus wissenschaftlicher, vor allem orts-, bau- und technikgeschichtlichen Gründen; die Erhaltung liegt insbesondere wegen dokumentarischen und exemplarischen Wetres im öffentlichen Interesse.